Bayerisches Innenministerium - Presseinfo

Pressemitteilung 392/02

München, 15. Juli 2002

Beckstein für Freigabe überbreiter Radwege zugunsten von Skatern

"Bayern wird sich bei der nächsten Novellierung der StVO für eine gesetzliche Möglichkeit zur Freigabe von überbreiten Radwegen für Skater einsetzen. Eine generelle Freigabe von Straßen oder auch nur Tempo-30-Zonen bedeutet erhöhte Unfallgefahr und ist deshalb abzulehnen. Bei der Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll deshalb auch klar gestellt werden, dass sich Personen mit Inline-Skates an die Regeln für Fußgänger halten müssen", teilte Innenminister Dr. Günther Beckstein jetzt auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Werner Schieder mit.

Derzeit dürfen Skater auf Straßen nur im Rahmen von Sonderveranstaltungen wie etwa "bladenights" und in verkehrsberuhigten Bereichen nutzen. Ferner dürfen Skater auf sogenannten Spielstraßen und auf Straßen ohne Gehweg innerorts fahren. Diese rechtlichen Regelungen tragen zur Verkehrssicherheit bei. Dennoch verletzen sich bundesweit jedes Jahr rund 60.000 Skater so schwer, dass sie einen Arzt aufsuchen müssen. Besonders gefährdet sind Anfänger, wenn sie die Techniken des Ausweichens, Bremsens und Fallens noch nicht so gut beherrschen. Daher appelliert Beckstein an alle Skater, sich am Besten abseits des Verkehrs mit ihren Skates vertraut zu machen und die notwendigen Techniken einzuüben. Zudem sollten Skater Schutzhelme, Ellbogen-, Handgelenk- und Knieschützer tragen, um sich vor den Folgen eines Sturzes zu schützen.

Der Bundesverkehrsminister hatte 1999 die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, die Nutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr zu untersuchen. Die BASt kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass unter Sicherheitsaspekten eine Gleichstellung von Radfahrern und Skatern nicht vertretbar erscheint. Zudem werden an Fortbewegungsmittel auf Radverkehrsanlagen fahrzeugtechnische Anforderungen gestellt, die Skater nicht erfüllen. Gegen eine generelle Freigabe von Radwegen für Inline-Skater sprechen insbesondere, dass die Verträglichkeit zwischen Skatern und Radfahrern geringer ist als zwischen Skatern und Fußgängern. Zudem ist die Breite vieler Radwege nicht ausreichend, um ein unbehindertes Überholen zwischen Skatern und Radfahrern - gerade im Hinblick auf die Bewegungsart der Skater und des dabei hohen Platzbedarfes - zu gewährleisten. Daneben würden an Knotenpunkten für die Skater je nach benutzter Verkehrsfläche - Rad- oder Gehweg - unterschiedliche Regeln gelten. Dies verwirre sowohl die Skater selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer. Nach der bereits geltenden Rechtslage dürfen Skater Straßen im Rahmen von Sonderveranstaltungen, in verkehrsberuhigten Bereichen und auf so genannten Spielstraßen nutzen; Innerortsstraßen dürfen sie nur dann nutzen, wenn keine Gehwege vorhanden sind. Die von der BASt durchgeführte Unfallanalyse spricht jedoch gegen eine generelle Freigabe von Fahrbahnen in Tempo-30-Zonen. Selbst die hier für den Fahrzeugverkehr höchstzulässige Geschwindigkeit kann bei Skatern im Kollisionsfall schwere und schwerste Verletzungen verursachen. Daneben belegt die Unfallanalyse der BASt, dass bei weitem nicht alle Skater das Gerät technisch hinreichend beherrschen, um im Verkehrsfluss mitzuhalten und rechtzeitig reagieren zu können. Als Konsequenz aus dieser Untersuchung hat der Bund-Länder-Fachausschuss "Straßenverkehrsordnung" beschlossen, in die Straßenverkehrsordnung, die derzeit neu gefasst wird, Inline-Skates als so genannte besondere Fortbewegungsmittel aufzunehmen. Damit soll eine bundesweit einheitliche Praxis für die Benutzung von Verkehrswegen durch Skater sichergestellt werden.

Interessante Tipps rund um das Thema Inline-Skaten hat das Bayerische Innenministerium im Internet unter www.verkehrssicherheit.bayern.de unter der Rubrik Material, veröffentlicht.