Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
11.7.2002
 
Niedersachsen startet Bundesratsinitiative Knorre: Geeignete Radwege für Inliner freigeben
Skate-Erlaubnis für einzelne Radwege ab Herbst möglich
 
HANNOVER. Am Freitag berät der Bundesrat über einen Verordnungsentwurf des Landes Niedersachsens zur Änderung der Straßenverkehrsordnung. Er soll den Straßenverkehrsbehörden ermöglichen, Inline-Skaten auch auf geeigneten Radwegen zu erlauben. Dies teilte Verkehrsministerin Dr. Susanne Knorre am Donnerstag in Hannover mit.

Am 19.03.2002 hat der Bundesgerichtshof die in Verwaltungsbehörden und Justiz vertretene Auffassung bestätigt, dass Inline-Skater rechtlich als „Fußgänger“ anzusehen sind und den Gehweg benutzen müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Gehweg von seiner Beschaffenheit überhaupt für Inliner geeignet ist.

„Niemand kann es verstehen, dass Skater auf Schotter fahren sollen, wenn direkt daneben ein gut ausgebauter Radweg vorhanden ist“, so Knorre. „Wir müssen nun eine rechtliche Grundlage schaffen, um hier für die Verkehrsbehörden eine Möglichkeit zu schaffen flexible Regelungen für Inline-Skaten zu ermöglichen“, sagte Knorre. „Verkehrssicherheit und Inline-Skaten sind oft miteinander vereinbar, auch auf Radwegen. Mit dieser Verordnung können die Verkehrsbehörden endlich Einzelfälle genehmigen.“

Die örtlichen Verkehrsbehörden sollen künftig mit einem Zusatzschild Radwege für die Nutzung durch Skater freigeben können (Abb. links - fehlt in dieser Version siehe BR-Drs. 625/02).

Der niedersächsische Verordnungsentwurf sieht neben der Möglichkeit auf speziell ausgewiesenen Radwegen zu fahren auch ein Verbot des Inline-Skatens auf Straßen außerhalb einer Ortschaft vor. Grundlage des Entwurfes ist eine Studie der Bundesanstalt für das

Straßenwesen (BASt) über die „Nutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr“ vom Januar 2002. Hiernach werden, unabhängig von der geltenden Rechtslage, hauptsächlich Gehwege, oft die Radwege und nur selten die Fahrbahn benutzt. Das Unfallaufkommen ist im Vergleich zu Fußgängern und Radfahrern gering. Es überwiegen Unfälle zwischen Skater und PKW. Diese entstehen häufig beim Überqueren der Fahrbahn.

„Inline-Skater sind auf der Straße einfach stärker gefährdet“, sagte Ministerin Knorre. Nach der bisherigen Rechtslage können Skater außerhalb der Ortschaft, auch entgegen der Fahrtrichtung, die Fahrbahn benutzen. „Bei den Geschwindigkeiten die hier erreicht werden, ist dies ein Spiel mit dem eigenen Leben“, so Knorre. „Hier müssen wir, auch im Interesse der Inline-Skater, ein grundsätzliches Verbot aussprechen.“

Der Verordnungsentwurf aus Niedersachsen wird am Freitag im Bundesrat beraten. Anschließend werden sich die Fachausschüsse mit dem Entwurf befassen. Mit einem Inkrafttreten ist im Herbst zu rechnen.