Zurück zur Seite der Critical Mass Hamburg (Sonstiges)

Zugewachsene Radwege

Ein zugewachsener Radweg an der Heinrich-Plett-Straße.

Ein nur noch 1,50 Meter hoher und auch sonst halb eingewachsener Radweg, ein übliches Bild in Hamburg, auch in Altona (hier: Heinrich-Plett-Straße in Osdorf am 30.06.2002).

 

An den
Baudezernenten
des Bezirks Hamburg-Altona
Dr. Reinhold Gütter

 

Offener Brief (vom 16.08.2002)

 

Betr.: Pflege der Radwege

Bezug: Artikel des Hamburger Abendblatts vom 14.08.2002
"Hilferuf der Radfahrer: Die Wege wuchern zu"

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Gütter,

Sie haben sich trotz meines Anrufes am 29.07.2002 und eines Schreibens des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) überhaupt nicht bemüht, die zugewachsenen Radwegeabschnitte zu ermitteln und den Bewuchs zu entfernen. Das Bezirksamt sollte nicht nur auf einzelne Hinweise des ADFC tätig werden, sondern es ist laut Straßenverkehrsordnung generell dazu verpflichtet an allen Radwegen in eigener Initiative für eine Benutzbarkeit sorgen.

Gegenüber dem Hamburger Abendblatt stellen Sie die mit den Überwucherungen verbundenen Probleme als unbedeutend dar. Angesichts eines bis zum heutigen Tag auf weniger als 70 cm Breite zugewachsenen gemeinsamen Geh- und Radwegs in der Augustenburger Straße ist die Forderung des ADFC selbstverständlich, auf die Fahrbahn auszuweichen, um nicht Fußgänger durch den Radverkehr zu gefährden. Dies ist kein Einzelfall, sondern solches stellt der ADFC seit Jahren im gesamten Bezirk Altona immer wieder fest. Einige der Beispiele hat der ADFC regelmäßig jährlich dokumentiert.

Die Ablehnung von Benutzungspflichten und gefährlichen Radwegen durch den ADFC hat ihren Ursprung in der jahrzehntelangen Vernachlässigung des Radverkehrs. Mit Ihren Äußerungen gegenüber dem Abendblatt haben Sie Ihren Beitrag zu diesem Verdruß geleistet. Es ist keine Kleinigkeit, sondern absolut unzulässig, Radfahrer mittels der blau-weißen Beschilderung auf einen zugewachsenen Radweg zu zwingen und zu erwarten, dass sie verbotenerweise auf den Gehweg ausweichen sollen. Das schädigt das Vertrauen in die behördliche Anordnungen und ist eine der Quellen für regelwidriges Verhalten der Radfahrer. Diese Zusammenhänge nicht zu erkennen ist unprofessionell.

 

Mit freundlichem Gruß

Frank Bokelmann

____________________

Und das war das Schreiben des ADFC vom 29.07.2002:

 

 

An den
Baudezernenten
des Bezirks Hamburg-Altona
Dr. Reinhold Gütter

 

Betr.: Pflege der Radwege

Bezug: Abendblattartikel vom 29.07.2002:
"Kein Geld - Hamburg wächst das Grün über den Kopf",
unser Telefonat am 29.07.2002

Sehr geehrter Herr Dr. Gütter,

unter Hinweis auf unser o.g. Telefonat fordere ich Sie auf, die Radwege im Bezirk Altona unverzüglich von Ästen, Zweigen, Gras usw. auf der vollen Breite einschließlich der Sicherheitsstreifen bis 2,50 Meter Höhe freischneiden zu lassen. Hierzu sind Sie insbesondere bei den benutzungspflichtigen Radwegen verpflichtet. Bei den anderen (nicht benutzungspflichtigen) Radwege sind Sie im Ortsamtsbereich Blankenese durch den Beschluß des Ortsausschusses aus dem Mai 2002 (DrS XVI / 44) hierzu verpflichtet.

Ich bitte um Ihre Antwort bis zum 05.08.2002 und Ihr Handeln bis zum 15.08.2002.

Ihre Antwort wird ggf. öffentlich und insbesondere gegenüber der Straßenverkehrsbehörde - verbunden mit der Forderung, aufgrund des Bewuchses gegenstandslose Z 237 unverzüglich entfernen zu lassen oder zumindest bis auf weiteres durch Überkleben der Beschilderung außer Kraft zu setzen, - verwendet. Die Benutzung von (ohnehin zu schmalen) halb oder ganz zugewachsenen Radwegen kann nicht verlangt werden und das Ausweichen auf den Gehweg ist bekanntlich verboten. Erfahrungsgemäß löst das einzig verkehrsgerechte Verhalten von Radfahrern, den Radweg vor zugewachsenen Radwegabschnitten trotz eines sichtbaren Z 237 als Fahrzeugführer Richtung Fahrbahn zu verlassen, bei einigen wenigen Kfz-Führern Aggressionen aus, die überhaupt erst zu gefährlichen Situationen führen.

 

Mit freundlichem Gruß

Frank Bokelmann

Hinweis: dieses Schreiben wurden mit Schreiben vom 14.08.2002, das mir am 16.08.2002 noch nicht bekannt war, beantwortet. Allerdings war dieses Schreiben auch nicht besonders befriedigend. Viele Radwege waren auch am 03.09.2002 noch nicht freigeschnitten, was mir als Antwort genügt. Für die Pflege des oben gezeigten Radweges hatte das Polizeikommissariat 26 auf meinen dringende Forderung (Widerspruch gegen die Benutzungspflicht liegt seit Sommer 1999 vor) schon im Juli 2002 gesorgt.

 

Das Letzte (Foto vom 08.09.2002)

Ein zugewachsenes Z 205 ("Vorfahrt gewähren") für Radfahrer aus der Großen Brunnenstraße - ein deftiger Skandal!

Wieder so ein Grün-Skandal in Altona. Dieses Bild zeigt die Beschilderung an der Großen Brunnenstraße (T 30-Zone) Richtung Süd an der Kreuzung mit der Eulenstraße (Hauptstraße) am 08.09.2002.

Die Große Brunnenstraße ist in dem kurzen Abschnitt Einbahnstraße in Richtung Nord mit Freigabe für Radfahrer in Gegenrichtung. Bei der Freigabe in Gegenrichtung hat die Polizei extra für die Radfahrer ein kleines "Vorfahrt gewähren"-Zeichen (Z 205) angeordnet, das im Verkehrsausschuß Altona schon mal für Verwirrung sorgt(e), obwohl es richtig und wichtig ist.

Nun hat man es einwachsen lassen. Erst der Blitz meines Fotoapparates hat es erkennbar gemacht. Ein Foto ohne Blitz zeigt an der Stelle undurchdringliches Grün mit einem kleinen weißen Fleck. Auch das bloße Auge ist dem Dickicht nicht gewachsen. Eine Frechheit sondergleichen.

Zurück zur Seite der Critical Mass Hamburg (Sonstiges)